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Mach mit! - FAQ

F: Ich möchte mich ehrenamtlich im DRK Ortsverein Daun engagieren, geht das?
A: Ja, das geht.

F: In welchen Tätigkeitsbereichen kann ich mich engagieren?
A: Bei uns ist die Mitarbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten möglich. Grob umschrieben läßt es sich in die Gebiete Sanitätsdienst, Jugendarbeit und Technik und Arbeitssicherheit aufteilen. Mitglieder mit der notwendigen Erfahrung können im Führungsdienst tätig werden.

F: Kann man nur in einem Tätigkeitsbereich aktiv sind?
A: Nein, jeder Helfer kann sich bei uns seinen Neigungen entsprechend einbringen, also auch in mehreren Tätigkeitsbereichen.

F: Ich habe wenig Zeit, kann ich trotzdem mit machen?
A: Ja, das geht. Jeder kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einbringen.

F: Gibt es „Pflichttermine“ an denen ich unbedingt da sein muss?
A: Nein, die gibt es nicht.

F: Ist die Mitarbeit planbar oder gibt es nur spontane und kurzfristige Einsätze?
A: Dienstabende, Arbeitseinsätze, Blutspenden, Gruppenstunden, Aus- und Fortbildungen und Sanitätsdienste sind planbar, mit einem Vorlauf von 4 Wochen bis zu 12 Monaten. Nur Einsätze der SEG im Rahmen des Katastrophenschutzes und First Responder Einsätze sind kurzfristig und nicht planbar.

F: Welche Qualifikation muss ich mitbringen?
A: Alle notwendigen Ausbildungen zur Mitarbeit werden DRK-intern angeboten und durchgeführt. Es muß nichts „mitgebracht“ werden.

F: Wo finden die Ausbildungen statt?
A: Grundlegende Lehrgänge finden regelmäßig in unserem Landkreis statt, i.d.R. in Daun. Weiterführende Ausbildungen finden regelmäßig in Speicher oder Mainz statt.

F: Entstehen für mich Kosten?
A: Nein. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, Ausbildungen sind kostenlos, Einsatzbekleidung wird kostenlos zur Verfügung gestellt, für Fahrten zu Lehrgängen können Dienstfahrzeuge genutzt werden.

F: Werde ich für die Tätigkeit bezahlt?
A: Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Bezahlung würde diesem grundlegendem Prinzip widersprechen.

F: Bin ich während meiner Tätigkeit für das DRK versichert?
A: Ja, während dienstlicher Tätigkeiten für das DRK besteht Versicherungsschutz gegen Unfall und Haftpflicht.

F: Gib es eine gesetzliche Grundlage für die Mitarbeit?
A: Die Mitglieder der Bereitschaft des Ortsvereins sind i.d.R. auch Mitglieder der Schnelleinsatzgruppe des Katastrophenschutzes des Landkreises Vulkaneifel. Hierfür bietet das „Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz“ die gesetzliche Grundlage. Die restlichen Bereiche sind durch Satzungen und Ordnungen des DRK geregelt.

F: Welche Organisationsform hat der DRK Ortsverein Daun?
A: Wir sind ein „eingetragener Verein“ mit eigener Satzung. Der Verein wird durch einen Vorstand gemäß BGB geführt. Der Vorstand verrichtet seine Arbeit ehrenamtlich und wird alle fünf Jahre von der Mitgliederversammlung neu gewählt.