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Foto: Ein junger Mann liegt bewusstlos auf einer Wiese. Ein DRK-Mitarbeiter mit Koffer nähert sich dem Patienten. Am Rande des Fotos ist ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes zu sehen.
Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

First Responder: professionelle ehrenamtliche Ersthelfer

Sie sind gut ausgebildete Ersthelfer aus der Nachbarschaft: die First Responder oder auch Helfer vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, im Ernstfall die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes zu überbrücken. Damit übernehmen die First Responder, die ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, eine wichtige Funktion in der Rettungskette.

First Responder kommen immer dann zum Einsatz, wenn die ehrenamtlichen Helfer den Ort eines Notfalls schneller erreichen können als der Rettungsdienst oder aber, wenn das nächste Rettungsfahrzeug noch im Einsatz ist. Die Ehrenamtlichen übernehmen die Versorgung des Patienten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie führen lebenserhaltende Sofortmaßnahmen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung durch und betreuen die Patienten. Dabei steht jedem First Responder eine komplette Notfallausrüstung zur Verfügung, die unter anderem ein Blutdruckmessgerät, Verbandmaterial und Güdeltuben zur Beatmung enthält.

Gerade in der ländlichen Region der Eifel macht das System Sinn, da die nächste Rettungswache bis zu 15 Fahr-Minuten entfernt sein kann. Wenn der dort stationierte Rettungswagen bereits im Einsatz ist, verlängert sich diese Zeitspanne weiter und es dauert noch länger, bis nach einem Notruf Hilfe eintrifft.

Hierfür suchen wir engagierte Menschen wie Sie!

Eine Aktion des DRK Ortsvereins Daun und der Verbandsgemeinde Daun.

Die Ortsgemeinden Betteldorf, Bleckhausen, Brockscheid, Darscheid, Demerath, Deudesfeld, Dockweiler, Dreis-Brück, Ellscheid, Gefell, Gillenfeld, Hinterweiler, Hörscheid, Immerath, Kirchweiler, Kradenbach, Mehren, Meisburg, Mückeln, Nerdlen, Niederstadtfeld, Oberstadtfeld, Sarmersbach, Saxler, Schalkenmehren, Schönbach, Schutz, Steineberg, Steiningen, Strohn, Strotzbüsch, Udler, Üdersdorf, Utzerath, Wallenborn, Weidenbach und Winkel haben durch die Unterstützung der Verbandsgemeinde Daun die Möglichkeit, ohne selbst Geld in die Hand nehmen zu müssen, das First Responder System zu etablieren.

Organisation

In der Praxis stellt es sich so dar, dass freiwillige Helfer/innen sich für ihren Wohnort bereit erklären diese Aufgabe zu übernehmen. Dazu wird ihnen Bekleidung und medizinische Ausrüstung bereit gestellt, die sie Daheim oder in ihrem Fahrzeug aufbewahren. Bei einem Notfall im Dorf werden sie zusammen mit dem Rettungsdienst alarmiert. Die Alarmierung erfolgt zumeist über Funkmeldeempfänger oder Mobiltelefon.

Um auf diese Weise eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft sicherzustellen, müssen sich für einen Ort vier bis fünf First Responder finden. Denn das System macht nur Sinn, wenn die Vorlaufzeit der Helfer auf wenige Minuten beschränkt ist, d.h. er zum Zeitpunkt der Alarmierung auch im Dorf vor Ort ist. Und da niemand von einem freiwilligen Helfer erwartet, täglich rund um die Uhr zuhause zu sein um auf einen möglichen Einsatz zu warten, ist eine Mehrfachbesetzung pro Ortsteil wünschenswert um möglichst eine ganztägige Versorgung zu gewährleisten.

Zur persönlichen Ausrüstung des Ersthelferes gehört persönliche Schutzausrüstung (Einsatzanzug, Sicherheitsschuhe, …), ein Notfallrucksack und ein AED (automatisierter externer Defibrillator).

Anforderungen

Folgende Voraussetzungen erfüllen unsere First Responder.

 

Sie

  • sind volljährig.

  • haben ein spezielles „Mega-Code-Training“ absolviert. 

  • haben eine Ausbildung zum Sanitäter (oder höherwertig).

  • sind auf ihren Defibrillator eingewiesen. 

  • sind Mitglied der Bereitschaft des Ortsvereins.

 
 
Die Mitarbeit ist selbstverständlich für die First Responder völlig kostenfrei, Ausbildung und Ausrüstung erfolgt durch das
DRK und die VG Daun.

Alles was Sie "zahlen" müssen ist ein wenig Zeit, mehr nicht!

Alle Ausbildungen können bei uns absolviert werden.

Häufige Frage - FAQ

F: Wie genau wird der First Responder alarmiert?by Stephanie Hofschlaeger pixelio.de

A: Nach einem Notruf über die 112 entscheidet der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle anhand des Notrufs, ob ein First Responder zusammen mit dem Rettungsdienst alarmiert wird. Die Alarmierung erfolgt dann über Funkmeldeempfänger oder automatisiert über Mobiltelefon.

 

F: Muss ich bei jeder Alarmierung ausrücken?

A: Nein, der First Responder entscheidet bei jeder Alarmierung für sich selbst, ob er/sie zum Einsatz fährt oder nicht. Es besteht keine Verpflichtung, Einsätze zu übernehmen.

 

F: In meinem Ort gibt es bereits einen First Responder, kann ich trotzdem noch First Responder werden?

A: Ja, pro Ortsgemeinde werden mindestens drei bis fünf First Responder gesucht. Dadurch soll nach Möglichkeit eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft erreicht werden.

 

F: In meiner Ortsgemeinde gibt es mehrere First Responder. Wie wird der Dienst geregelt? Gibt es einen Dienstplan?

A: Die Gegebenheiten sind in jeder Ortsgemeinde anders. Die First Responder gehen unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten nach, haben unterschiedliche Arbeitszeiten, müssen Kinder hüten usw. Daher gibt es keine grundsätzliche Regelung. Die First Responder jeder Ortsgemeinde müssen dies entsprechend ihrer persönlichen Möglichkeiten eigenständig regeln.

 

F: Wie bin ich als First Responder versichert?

A: Bei allen dienstlichen Veranstaltungen der Ehrentamtlichen des DRKs besteht Versicherungsschutz gegen Unfall und Haftpflicht über das DRK.
Zusätzlich besteht für die First Responder Unfallversicherungsschutz nach §2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII. Damit sind die First Responder den Feuerwehrangehörigen gleichgestellt. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Weg zur Unglücksstelle und von dort nach Hause.
Dieser Versicherungsschutz besteht bei Einsätzen, die durch die Rettungsleitstelle angeordnet wurden.

 

F: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das First Responder System?

A: Die Verbandsgemeinde Daun als zuständige Kommune hat mit Schreiben aus dem Jahr 2010 den DRK Ortsverein Daun mit dem Betrieb des Ersthelfersystems nach § 17 LBKG beauftragt. Damit ist die VG Daun der Dienstherr. Nach §18 LBKG bestehen Rechte und Pflichten der Helfer aber nur gegenüber dem DRK Ortsverein, unabhängig der Beauftragung.

 

F: Wird Verdienstausfall ersetzt?

A: Privaten Arbeitgebern wird auf Antrag bei der Kommune Verdienstausfall ersetzt.

 

F: Gibt es auch psychisch belastende Einsätze?

A: Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Einsätze erfolgreich und positiv verlaufen können. Wenige negative Erfahrungen stehen vielen positiven Erfahrungen gegenüber. Grundsätzlich wird der First Responder durch seine Ausbildung auch auf schwierige Einsätze vorbereitet. Den First Respondern der VG Daun wird durch den DRK OV Daun ein soziales Umfeld geboten, in dem er/sie mit Gleichgesinnten und erfahrenen Kameraden über erlebtes sprechen kann. Darüber hinaus bietet das DRK Hilfen über geschultes Personal im Umgang mit Stress und belastenden Situationen an. In unregelmäßigen Abständen werden den First Respondern Schulungen zum Thema Stressbewältigung angeboten.

 

F: Welche materielle Ausstattung gibt es?

A: Pro Ortsgemeinde ist die Bereitstellung von einem Notfallrucksack, einem Defibrillator und einem Funkmeldeempfänger durch die VG Daun sicher gestellt. Zusätzliche Ausstattung kann über Spenden angeschafft werden. Die persönliche Schutzausstattung wird durch den DRK Ortsverein bereit gestellt.

 

F: Ich kenne mich mit Erster Hilfe nicht aus, kann ich trotzdem First Responder werden?

A: Durch den Besuch entsprechender Ausbildungen kann fast jeder das notwendige Können erwerben.

 

F: Auf welcher Grundlage beruht die Ausbildung?

A: Allgemeine Grundlage für den Aufbau der Ausbildung sind die Empfehlungen des Ministeriums des Innern für Sport Rheinland-Pfalz (Schreiben ISM vom 30.04.2008) für die Ausbildung von "Helfern vor Ort". Diese groben Empfehlungen werden durch die DRK Ausbildungsordnung konkretisiert.

 

F: Wie genau sieht die Ausbildung zum First Responder aus?

A: Die Ausbildung besteht aus einem 1-tägigen Erste Hilfe Kurs, einer 7 1/2-tägigen Sanitätsdienstausbildung und einer 2 1/2-tägigen First Responder Grundausbildung. Diese Lehrgänge finden regelmäßig in Daun statt. Im Rahmen der Möglichkeiten des DRKs stehen dem Interessierten weitere Lehrgänge offen.

 

F: Sind Fortbildungen erforderlich?

A: Jeder First Responder muss jährlich 4 Stunden Fortbildung nachweisen. Spezielle First Responder Fortbildungen werden durch den DRK KV Vulkaneifel angeboten. Die für Rettungsdienstmitarbeiter/innen jährlich erforderliche Rettungsdienstfortbildung wird hierbei anerkannt.

 

F: Ich bin Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Notarzt oder Arzt, muss ich die gesamte First Responder Ausbildung besuchen?

A: Nein, diese Qualifikationen werden anerkannt. Nur die Teilnahme an Teilen der First Responder Grundausbildung ist erforderlich, da hier auch auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen wird, die Einweisung auf das Einsatzmaterial stattfindet sowie organisatorische Fragen geklärt werden.

 

F: Ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger/in, muss ich die gesamte First Responder Ausbildung besuchen?

A: Nein, diese Qualifikation wird auf Antrag anerkannt. Die Teilnahme an der Ersten Hilfe und Sanitätsdienstausbildung ist nich notwendig. Erforderlich bleibt die Teilnahme an der First Responder Grundausbildung.

 

F: Ersetzt der First Responder den regulären Rettungsdienst?

A: Nein, das First Responder System hat keine Auswirkungen auf die Strukturen des Rettungsdienstes. Die gesetzlichen Hilfsfristen des Rettungsdienstes gelten weiterhin. Das First Responder System ist lediglich eine sinnvolle Ergänzung, um bestehende zeitliche Lücken nach einem Notruf zu füllen.

 

F: Gibt es First Responder überall im Landkreis Vulkaneifel?

A: Dies ist abhängig von den lokalen Regelungen. Grundsätzlich muss die Kommune, sprich die Verbandsgemeinde, den Grundstein legen. Ob und wie das geschiet liegt im eigenen Ermessen der Kommune. Im Landkreis Vulkaneifel gibt es Regelungen durch den DRK Kreisverband Vulkaneifel, die Grundlage für einheitliche Strukturen und Abläufe im gesamten Kreis sind.

 

F: Welche Kosten entstehen dem First Responder?

A: Dem First Responder entstehen keine Kosten. Die Ausrüstung wird gestellt, Lehrgänge sind kostenfrei. Verbrauchtes Material wird ersetzt.

 

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Ansprechpartnerin

Frau
Verena Diewald


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Bereitschaftsleiterin

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